Einladung zur Fortbildungsschulung gem. TRGS 519
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Sehr geehrte Handwerksunternehmer, die Bescheinigung der Sachkunde gem. TRGS 519 ist nicht mehr unbegrenzt gültig. Das heißt, wer vor dem 01.07.2010 einen Grundlehrgang TRGS 519 besucht haben, sollte bis 2016 seinen Sachkundeschein verlängern. Nach Verstreichen des Termins müsste...