Einladung zur Fortbildungsschulung gem. TRGS 519
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Sehr geehrte Handwerksunternehmer,
die Bescheinigung der Sachkunde gem. TRGS 519 ist nicht mehr unbegrenzt gültig. Das heißt, wer vor dem 01.07.2010 einen Grundlehrgang TRGS 519 besucht haben, sollte bis 2016 seinen Sachkundeschein verlängern. Nach Verstreichen des Termins müsste ansonsten nochmals ein kompletter 2-Tages-Lehrgang absolviert werden.
Wir werden am 12.01.2016 einen Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige durchführen. Um sich hierzu anzumelden, benutzen Sie bitte das in der Anlage beigefügte Anmeldeformular.
Eine separate Einladung finden Sie ebenso anliegend.