AFBG-Änderungsgesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen
- AFBG-Änderungsgesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen
Am 26. Februar 2016 hat der Bundestag und am 18.03.2016 der Bundesrat das 3. Änderungsgesetz zum Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurden im Gesetzgebungsverfahren auf Empfehlungen des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung noch einige Punkte geändert.
Das Gesetz wird am 01.08.2016 in Kraft treten.
Aus der Sicht des Handwerks bringt die Novellierung zahlreiche Verbesserungen für Teilnehmer/innen an Aufstiegsfortbildungen, insbesondere für Meisterschüler/innen. Im Besonderen sind dies
- Verbesserung der Unterhaltsförderung durch Anhebung der Erhöhungsbeiträge für Teilnehmer/innen, Ehe- oder Lebenspartner/innen sowie Kinder
- Anhebung der maximalen Beiträge zur Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie der Kosten für das Meisterprüfungsprojekt
- Einführung einer Bezuschussung für die Meisterprüfungsprojektkosten
- Anhebung des Unterhaltzuschusses auf 50 % wie bei Studierenden
Wir denken, dass diese Verbesserungen ein richtiger Schritt in Richtung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
Ulrich Marx Artur Wierschem