Ausweitung der Lkw-Maut
Ab 1. Oktober 2015 wird der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Stre-ckennetz auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 11,99 Tonnen zulässiger Gesamtmasse aus-gedehnt. Bei dieser Ausweitung ist zu beachten, dass auch Fahrzeuge mit geringerem Ge-wicht in die Mautpflicht fallen können, wenn die 7,5-Tonnen-Grenze durch mitgeführte An-hänger überschritten wird.
Protest des Handwerks blieb ungehört
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hatte im Verbund mit dem ZDH und der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen strikt abgelehnt. Die streckenbezogenen Mautgebühren und der Einbau von Erfassungsgeräten bedeuten für zahlreiche unserer Betriebe zusätzliche Belastungen. Ebenso wie andere Baugewerke wird das Dachdeckerhandwerk durch den notwendigen Einsatz schwerer Fahrzeuge überproportional zur Kasse gebeten. Dabei wird der Fuhrpark in der Regel nur auf regionalen Kurzstrecken eingesetzt. Wie alle Fahrzeughalter tragen auch die Dachdeckerunternehmen bereits über Mineralölsteuer und Kfz-Steuer ihren Teil zum Erhalt des Straßennetzes bei. Durch die Ausweitung der Tonnagegrenze wird das größtenteils im Umkreis von 50 km um den Betriebssitz agierende Dachdeckerhandwerk nun in die Finanzierung der Kosten des Güterfernverkehres einbezogen. Trotz der deutlichen Kritik haben die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf in Kenntnis der Problembereiche unverändert zugestimmt.
Zur Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um das Thema Lkw-Maut erhalten Sie anbei ein ZVDH-Infoblatt. Hierin enthalten sind auch die Antworten zu einem Fragekatalog, den der ZVDH über den ZDH an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) übermittelt hatte, u.a. zur Einordnung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Anhängern und damit gebildeten Fahrzeugkombinationen.
rs150925_062_Anlage_2_ZVDH-Infoblatt_Lkw-Maut_Stand_September_2015_25092015160041 rs150925_062_Anlage_1_Karte_mautpflichtiges_Streckennetz_Stand_01-07-2015_25092015160041