Dachdecker-Verband begrüßt Änderung bei der Aufzeichnungspflicht
Köln. 5. August 2015.
Die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen zu lassen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro brutto betragen habe, stößt auf breite Zustimmung. Ministerin Nahles hat die Bürokratie-Erleichterung nun auf den Weg gebracht; sie gilt seit dem 1. August 2015.
Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): „Hier kommt die Ministerin unseren Forderungen entgegen, Entlastung vor allem für die kleinen Betriebe im Handwerk zu schaffen und die Aufzeichnungspflicht für kaufmännische Angestellte zu entschärfen. Ein richtiger Schritt in Richtung Bürokratie-Abbau, der uns von der Regierung schon lange versprochen wurde!“ Begrüßenswert sei auch die Regelung, bei der Beschäftigung von Ehegatten, Kindern und Eltern des Arbeitgebers auf die Aufzeichnungspflichten zu verzichten. Davon profitierten gerade viele der familiengeführten Dachdecker-Betriebe, so Marx weiter.
Unverzichtbar bleibe aber weiterhin die gesetzliche Korrektur bei der Auftraggeberhaftung. „Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lediglich ‚Interpretationshilfen’ angekündigt, die jedoch kein gesetzgeberisches Handeln ersetzen und daher auch nicht die notwendige Rechtssicherheit herbeiführen können. Das führt zu großen Unsicherheiten in den Betrieben und bei den Auftraggebern und bedarf noch einer Nachbesserung“, erklärt Marx.
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