Dachdecker-Verband und IG BAU einigen sich auf neuen Mindestlohn
Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen ab 2020 an. Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen.
Das Verhandlungsergebnis im Überblick:
Gelernte Arbeitnehmer*innen//Gesell*innen (Mindestlohn 2)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro
Ungelernte Arbeitnehmer*innen (Mindestlohn 1)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro
Der Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2021. Die Sozialpartner werden nun gemeinsam den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen. Damit wird der Mindestlohn – wie bisher schon – allgemeinverbindlich und gilt für alle Dachdeckerunternehmen (in- und ausländische), die in Deutschland tätig sind.
„Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit einem Mindestlohn von über 14 Euro ab 2021 deutlich oberhalb des gesetzlichen Minimums liegen. Auf der anderen Seite steht das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um Fachkräfte und Auszubildende. Und hier müssen wir auch finanzielle Anreize setzen, sonst laufen unsere umfangreichen Bemühungen um Nachwuchs ins Leere. Wir wissen alle, dass Dachdecker-Arbeiten anspruchsvoll sind, wir neue Herausforderungen meistern müssen und auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir qualitativ hochwertige Leistung“, kommentiert ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk das Ergebnis.