Erwerb der Sachkunde gem. TRGS 519
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Der ordnungsgemäße Umgang mit Asbestzementprodukten ist in der TRGS 519 geregelt.
Die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Produkten darf nur durch sachkundige Mitarbeiter bzw. unter Aufsicht eines Sachkundigen erfolgen. Diese Sachkunde muss in einem Lehrgang nach TRGS 519 erworben und nachgewiesen werden.
Am 26. und 27. Januar 2017 werden wir ein 2-tägiges Seminar zum Erwerb des TRGS-Scheines (Anlage 4) durchführen. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.
Dieses Seminar beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Instandhaltungsarbeiten
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbestzement
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Vorbereitende Maßnahmen
- Baustelleneinrichtung
- Abfallentsorgung
Das Seminar endet mit einer Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Bescheinigung der Sachkunde ist.