Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 vom 22.01. bis 23.01.2019
Sehr geehrte Handwerksunternehmer,
in den gesamten Bau- und Ausbaugewerken, im Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Glaser- und SHK-Handwerk ist der Kontakt mit asbesthaltigen Materialien nicht zu vermeiden. Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der Gesetzgeber in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Asbest.
Vom 22.01.2019 bis 23.01.2019 werden wir ein Seminar zum Erwerb des TRGS-Scheines (Anlage 4) durchführen. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.
Das Seminar endet mit einer Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Bescheinigung der Sachkunde ist. Der Sachkundenachweis gilt 6 Jahre. Nach diesen 6 Jahren ist eine Fortbildung notwendig.Einladung Anmeldung