EU-Datenschutzrecht 2018 – Infoveranstaltung 28. März 2018
Sehr geehrte Handwerksunternehmen,
die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in aller Munde.
Zu Recht sorgt sie für Handlungsdruck bei den Unternehmen. Sie tritt zum 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die innerhalb der EU personenbezogene Daten verarbeiten.
Wer denkt, das alles würde schon nicht so kommen, wie alle sagen, liegt falsch.
Jedes Unternehmen muss sich mit den Anforderungen des neuen Datenschutzrechts vertraut machen und jedenfalls ein kleines DSGVO-Projekt auf die Beine stellen. Schritt 1 sollte stets eine Bestandsaufnahme sein, bei der folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Datenverarbeitungsvorgänge finden statt?
- Welche personenbezogenen Daten werden zu welchen Zwecken wie lange speichert?
Dabei sollten einmal alle wesentlichen Bereiche des Unternehmens durchdacht werden: Personal, Buchhaltung, Marketing, Vertrieb und natürlich die eigentliche Leistungserbringung, die je nach Unternehmensgegenstand sehr viel mit personenbezogenen Daten zu tun haben kann.
Wir haben Frau Dr. Nina Herbot, verantwortlich für die Datenschutzschulungen der LDA Brandenburg, gewinnen können, die wichtigsten Änderungen, die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung ergeben, vorzustellen und Ihnen wichtige Tipps zu geben.
Diese Infoveranstaltung ist kostenfrei.
Wann: 28. März 2018
Uhrzeit: 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Wo: Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2,
14554 Seddiner See
Referentin: Frau Dr. Nina Herbot
Teilnehmerkreis:
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Datenschutz-beauftragte, Mitarbeiter IT, Mitarbeiter Kunden-betreuung, Mitarbeiter Kreishandwerkerschaften und Innungen.
Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular.