Ferienreiseverordnung: Fahrzeitbeschränkungen für LKW während der Hauptreisezeit 2016
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2016 ist der schwere LKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Sehr geehrte Handwerksunternehmer,
zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2016 Beschränkungen des LKW-Verkehrs in der Bundesrepublik Deutschland.
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2016 in der Zeit zwischen 7.00 bis 20.00 Uhr nicht auf den aus der Anlage ersichtlichen Autobahnen und Bundesstraßen fahren. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot gilt unverändert.
Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer.
Die aktuellen Verbotsstrecken für das Samstagsfahrverbot in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr finden Sie in der Anlage (zuletzt geändert 2015).