Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige gem. TRGS 519, Anlage 4 beim Umgang mit Asbestzementprodukten am 06.12.2018
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Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren.
Falls Sie im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises sind, ist vor Ablauf von 6 Jahren eine Fortbildung erforderlich, sonst verfällt der Nachweis!
Der am 06.12.2018 stattfindende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und erfüllt nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!