Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige gem. TRGS 519
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Sehr geehrte Handwerksunternehmer,
Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren. Die Bescheinigung der Sachkunde ist nicht mehr unbegrenzt gültig.
Der Sachkundeschein muss spätestens alle 6 Jahre aktualisiert werden, das heißt am 27.02.2019 verfallen alle Sachkundescheine, die vor dem 26.02.2013 erworben wurden.
Am 27.02.2019 werden wir einen Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige durchführen. Lassen Sie Ihren Sachkundeschein nicht verfallen, melden Sie sich an!