Grundlagenseminar für Handwerksunternehmer zum Thema „Arbeitsschutz“ am 29.10.2019
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Sehr geehrte Handwerksunternehmer,
der betriebliche Arbeitsschutz ist in Deutschland in zahlreichen Gesetzen, Regelwerken und Verordnungen verankert und ausgeführt, um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Dachdecker bewegen sich regelmäßig in Höhen, in denen andere Gewerke üblicherweise nicht anzutreffen sind. Sie, als Unternehmer sind gem. §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen. Aus diesem Grund bieten wir am 29.10.2019 von 09.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Bau ein Grundlagenseminart an.