Grundlagenseminar für Handwerksunternehmer zum Thema „Arbeitsschutz“
Sehr geehrte Handwerksunternehmer,
der betriebliche Arbeitsschutz ist in Deutschland in zahlreichen Gesetzen, Regelwerken und Verordnungen verankert und ausgeführt, um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Dachdecker bewegen sich regelmäßig in Höhen, in denen andere Gewerke üblicherweise nicht anzutreffen sind. Sie, als Unternehmer sind gem. §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen.
Aus diesem Grund bieten wir am 25.03.2020 von 09.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Bau ein Grundlagenseminar mit folgendem Inhalt an:
- Leistungsfälle der BG BAU
- -Arbeitsunfall
- -Wegeunfall
- -Berufskrankheit
- -Gesetzliche Grundlagen
- -Arbeitsschutzgesetz
- -Betriebssicherheitsgesetz
- -Gesetzliche Änderungen in z.B.
- -TRBS 2121 Teil2 (Umgang mit Leitern)
- -Arbeitsmedizinische Vorsorge
- -Arbeitsschutzorganisation z.B.
- -Aufgaben der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes
- -Haftung und Verantwortung
- -Allgemeines zur Gefährdungsbeurteilung
- -Gedankenaustausch
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Beigefügt erhalten Sie ein Anmeldeformular, welches bis zum 05.03.2020 bei uns eingegangen sein sollte.