Neuerungen aus der TRBS 2121 sowie Allgemeines zum Arbeitsschutz
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Die Baubranche ist ohne Leitern und Gerüste schwer vorstellbar. Für diese beiden elementaren Arbeitsmittel gelten seit kurzem neugefasste Technische Regeln (TRBS 2121), die helfen, Unfälle zu vermeiden und den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Am 09.03.2020 wird die BG-Bau in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit über folgende Themen informieren:
- Neuerungen aus der TRBS 2121, Teil 1 (Verwendung von Gerüsten),
- Neuerungen aus der TRBS 2121, Teil 2 (Verwendung von Leitern),
- UV – Schutz,
- Gefahrstoffe und biologische Stoffe (hier: Staub, Mineralfasern, Holzschutzmittel, Taubenkot etc.)