Neues Merkblatt zum betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Dachdeckerhandwerks
Zum 01.01.2015 haben alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge für das Dachdeckerhandwerk eine Änderung des betrieblichen Geltungsbereichs erfahren, die mit der Erteilung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch das BMAS am 18.05.2015 rückwirkend verbindlich wurde. Neu eingeführt wurde dabei eine Definition der selbstständigen Betriebsabteilung.
Um die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neugefassten Geltungsbereich und damit auch zur Zugehörigkeit zur SOKA-Dach zu beantworten, haben wir in dem beigefügten Merkblatt für die Berater der Berufsorganisation den aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammengefasst. Das Merkblatt finden Sie in der Anlage.
Merkblatt: rs150727_048_Anlage_Merkblatt_Betrieblicher_Geltungsbereich_TV_27072015163013