Neuregelungen im Bauvertragsrecht
Sehr geehrter Handwerksbetrieb,
große praktische Bedeutung für Sie als Handwerksbetrieb werden die neuen Bestimmungen des Bauvertragsrechts haben, die am 01.01.2018 in Kraft getreten sind.
Insgesamt handelt es sich um eine gravierende Umgestaltung des Rechtsrahmens für die gesamte Bauwirtschaft, die letztendlich in ihren Auswirkungen noch nicht vollends abgeschätzt werden kann. Erfreulicherweise konnte das Handwerk gegenüber den ursprünglichen Überlegungen und Gesetzentwürfen erhebliche Verbesserungen erreichen. So konnten eine Neudefinition des Mangelbegriffs zu Lasten des Handwerks sowie eine umfangreiche Prüf- und Hinweispflicht verhindert werden. Welche ersten Erfahrungen gibt es?
Aufgrund des großen Umfangs der Änderungen und der elementaren Wichtigkeit für Ihr Unternehmen haben wir den Rechtsexperten vom ZVDH, Herrn Wolfgang Reinders für ein Wiederholungsseminar am 12.04.2018 zu dem Thema – Neues Bauvertragsrecht 2018 – VOB oder BGB – mit welcher Kundengruppe bin ich wie am Besten unterwegs? – gewonnen.
Zielgruppe dieses Seminares:
Betriebsinhaber, Jungmeister/innen, kaufmännische Angestellte
Schicken Sie uns bereits vorab Ihre Fragen! Sie erhalten von Herrn Reinders am 12.04.2018 die professionelle Antwort!
Jetzt anmelden und Ihre Teilnahme sichern! (begrenzte Teilnehmerzahl) Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Beigefügt erhalten Sie ein Anmeldeformular, welches Sie bitte bis zum 29.03.2018 an uns zurücksenden. Anmeldung 12.04.18