Seminar zum Erwerb der Sachkunde gem. TRGS 519
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Der ordnungsgemäße Umgang mit Asbestzementprodukten ist in der TRGS 519 geregelt. Die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Produkten darf nur durch sachkundige Mitarbeiter bzw. unter Aufsicht eines Sachkundigen erfolgen. Diese Sachkunde muss in einem Lehrgang nach TRGS 519 erworben und nachgewiesen werden.
Am 08. und 09. November 2016 werden wir ein 2-tägiges Seminar zum Erwerb des TRGS-Scheines (Anlage 4) durchführen. Hierzu möchten wir Sie heute schon recht herzlich einladen.
Eine separate Einladung sowie Anmeldeformular wird Ihnen später zugesandt.