Tarifrunde zum Dachdecker-Mindestlohn erfolgreich
Köln. 7. Juli 2015.
Am 17. Juni fand in Mainz eine Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag (TV) Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk statt. Da der aktuell geltende allgemeinverbindliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk von 11,85 Euro zum 31.12.2015 ohne Nachwirkung ausläuft, hielten es die Tarifvertragsparteien für angebracht, frühzeitig über die künftige Mindestlohngestaltung ab 2016 zu verhandeln.
Die Ergebnisse in Kürze: Der tarifliche Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk soll bei einer Laufzeit von zwei Jahren in zwei Stufen wie folgt angehoben werden: ab dem 1.1.2016 gibt es 12,05 Euro und ab dem 1.1.2017 dann 12,25 Euro. Es gelten folgende Einschränkungen: Schüler an allgemeinbildenden Schulen werden von der Zahlung des tariflichen Mindestlohns ausgenommen ebenso wie Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden.
Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks Karl-Heinz Schneider, der arbeitgeberseitig die Verhandlungen führte, erklärt: „Wir sind sehr erfreut darüber, bereits in der ersten Verhandlungsrunde zu einem tragfähigen Ergebnis für die Dachdecker-Branche gekommen zu sein. Alle Parteien zeigten sich gesprächsbereit und waren auf einen Konsens ausgerichtet. Diskutiert wurde auch über eine zweite Mindestlohnstufe für besser Qualifizierte im Dachdeckerhandwerk. Hier sind wir noch nicht zu einer Lösung gekommen.“
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